Köln, 13. März 2008. – Vorstand und Aufsichtsrat der OnVista AG haben heute beschlossen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, einem noch abzuschließenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der OnVista AG als abhängiger Gesellschaft und der Boursorama SA als herrschender Gesellschaft zuzustimmen. Die Hauptversammlung soll für den 24. und gegebenenfalls 25. April 2008 einberufen werden. Der Vertrag, dessen möglicher Abschluss bereits in der Ad-hoc-Mitteilung vom 15. Februar 2008 angekündigt wurde, bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung der OnVista AG. Die Boursorama SA hält als Mehrheitsaktionärin 82,49% der Anteile der OnVista AG.
Der Entwurf des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags sieht vor, dass die Boursorama SA den Minderheitsaktionären der OnVista AG unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben eine Barabfindung anbietet. Das Angebot folgt einer Bewertung der Warth & Klein GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die die Vertragsparteien bei der Festsetzung der Abfindung sowie der jährlichen Ausgleichszahlung, die alternativ zur Annahme der angebotenen Barabfindung geleistet wird, unterstützt hat. Der im Rahmen der Bewertung ermittelte Unternehmenswert der OnVista AG beträgt T€ 115.617. Je Aktie ergibt sich daraus ein Wert von € 17,31. Dieser liegt unter dem relevanten gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs in den 90 Tagen vor der Ankündigung des Vorhabens am 15.2.2008 (€ 22,27). Laut Vertragsentwurf wird die Boursorama SA den Minderheitsaktionären der OnVista AG daher im Rahmen des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags anbieten, ihre Anteile gegen eine Barabfindung von € 22,27 je Aktie zu erwerben. Für die Aktionäre, die weiterhin an der OnVista AG beteiligt bleiben wollen, sieht der Vertragsentwurf als angemessenen Ausgleich eine Garantiedividende in Höhe von netto € 1,30 (brutto € 1,48) je Aktie für jedes Geschäftsjahr vor.
Die Angemessenheit der von der Boursorama SA anzubietenden Ausgleichs- und Abfindungszahlung nach § 304 und § 305 AktG wird durch den gerichtlich bestellten Vertragsprüfer Herrn Dipl.-Kfm. Michael Wahlscheidt von Rölfs WP Partner AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft.