Am 16. Januar 2007 hat die OnVista AG eine einmalige Sonderausschüttung aus Rücklagen vorgenommen. Auf jede Aktie entfielen € 3,75. Einen entsprechenden Beschluss hatte die Hauptversammlung vom 27. Juni 2006 gefasst.
Die Ausschüttung ist aus aktienrechtlichen Gründen erst im Januar 2007 vorgenommen worden.
| Einmalige Sonderausschüttung | |
|---|---|
| * Im Eigenbesitz der OnVista AG befindliche Aktien waren nicht bezugsberechtigt. | |
| Dividende je Aktie (Vorschlag), in € | 3,75 |
| Dividende je Aktie (beschlossen), in € | 3,75 |
| Gesamt-Ausschüttungsvolumen,* in € | 25.052.103,75 |
| Ausschüttungstermin | 16. Januar 2007 |
| Stichzeitpunkt Bezugsberechtigung | Börsenschluss am 15. Januar 2007 |
| Zahlstelle | Sparkasse KölnBonn |
Finanzanzeige zur Bekanntmachung der Sonderausschüttung
Am 12. Januar 2007 ist die Finanzanzeige zur Bekanntmachung über eine Zahlung an die Aktionäre in der Financial Times Deutschland sowie im elektronischen Bundesanzeiger erschienen. Hier finden Sie die Anzeige als PDF-Datei (23K) .
Wann genau hat die Sonderausschüttung stattgefunden?
Am 16. Januar 2007.
| Schritte bis zur Durchführung der Sonderausschüttung: | ||
|---|---|---|
| 1 | Ankündigung von Vorstand und Aufsichtsrat, der HV eine Sonderausschüttung vorzuschlagen (Ad-hoc-Mitteilung) |
16. März 2006 |
| 2 | Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung die Sonderausschüttung zum Beschluss vor (HV-Einberufung) |
2. Mai 2006 |
| 3 | Hauptversammlung beschließt Sonderausschüttung (HV-Beschluss) | 27. Juni 2006 |
| 4 | Anmeldung des HV-Beschlusses zur Eintragung ins Handelsregister | 28. Juni 2006 |
| 5 | Eintragung des HV-Beschlusses ins Handelsregister | 4. Juli 2006 |
| 6 | Veröffentlichung des Handelsregistereintrags im elektronischen Bundesanzeiger | 15. Juli 2006 |
| 7 |
Ablauf der Gläubigerschutzfrist |
15. Januar 2007 |
| 8 | Ausschüttung | 16. Januar 2007 |
Zu welchem Zeitpunkt musste ich die Aktien halten, um von der Sonderausschüttung zu profitieren?
Hier ist das gleiche Verfahren wie bei jeder regulären Dividendenausschüttung angewendet worden. Empfangsberechtigt waren diejenigen Aktionäre, die ihre Aktien unmittelbar vor der Ausschüttung gehalten haben.
Stichzeitpunkt für die Bezugsberechtigung war Börsenschluss am letzten Börsenhandelstag vor dem Ausschüttungstermin, also am 15. Januar 2007. Für jede Aktie, die zu diesem Zeitpunkt in Ihrem Besitz war, haben Sie € 3,75 erhalten.
Relevant war also nicht etwa der Tag der Hauptversammlung. Einzige Voraussetzung war, dass Sie Ihre Aktien zum Stichzeitpunkt gehalten haben.
Ist die Sonderausschüttung steuerfrei?
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Haftungsgründen diesbezüglich keine rechtlich verbindliche Auskunft für einzelne Aktionäre geben können.
Ganz allgemein gilt: Anders als eine reguläre Dividende unterliegt eine Sonderausschüttung wie unsere in der Regel nicht der Kapitalertragssteuer. Denn unsere Sonderausschüttung stammte nicht aus erwirtschafteten Bilanzgewinnen, sondern aus Kapitalrücklagen (Einlagenrückgewähr).
Hintergrund ist, dass der Emissionserlös aus unserem Börsengang im Jahr 2000 in ein steuerliches Einlagenkonto geflossen ist. Ein Teil dieser Kapitalrücklage wurde mit HV-Beschluss vom 27. Juni 2006 in Grundkapital umgewandelt (=Kapitalerhöhung). Im zweiten Schritt wurde das Grundkapital um den gleichen Betrag herabgesetzt. Der aus der Kapitalherabsetzung gewonnene Betrag wurde nun an die Aktionäre ausgeschüttet.
Somit ist die Sonderausschüttung für die allermeisten Privatanleger steuerfrei.
Allerdings gelten – wenige – Ausnahmen. Bitte prüfen Sie Ihre individuelle steuerliche Situation und nehmen Sie bei Unklarheiten den Rat Ihres Steuerberaters in Anspruch.
Sie haben weitere Fragen?
Wenden Sie sich bitte per eMail oder telefonisch an unsere Investor-Relations-Abteilung. Hier finden Sie die Kontaktdaten.